Ab 1. Mai nur noch digitale Passfotos für Ausweispapiere
icon.crdate29.04.2025
Ab dem 01.05.2025 dürfen Passfotos für Ausweisdokumente ausschließlich digital erstellt und gesichert online übermittelt werden. Um Manipulationen zu verhindern und die Qualität der Passbilder zu gewährleisten, sind Papierfotos für Ausweisdokumente dann nicht mehr zulässig.
Ab 1. Mai nur noch digitale Passfotos für Ausweisdokumente
Ab dem 01.05.2025 dürfen Passfotos für Ausweisdokumente ausschließlich digital erstellt und gesichert online übermittelt werden. Um Manipulationen zu verhindern und die Qualität der Passbilder zu gewährleisten, sind Papierfotos für Ausweisdokumente dann nicht mehr zulässig.
Benötigen Sie ein Foto für Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass? Dann lassen Sie bitte wie gewohnt das Passfoto vorab bei einem Fotostudio oder einem anderen geeigneten Dienstleister anfertigen. Nach Anfertigung des Passfotos erhalten Sie vom Fotografen bzw. Dienstleister einen QR-Code und legen diesen bei der Antragstellung vor. Mit diesem QR-Code kann das Bürgeramt das Foto direkt online gesichert abrufen.
Sofern der Personalausweis an Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden soll, ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig. Bei der Beantragung muss ein Elternteil und das Kind mit anwesend sein.
Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre; danach 10 Jahre.
Über Einreisebestimmungen informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei der Botschaft Ihres Gastlandes oder beim Auswärtigen Amt. www.auswaertiges-amt.de
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