Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern" in Betzenweiler
icon.crdate08.10.2025
Aufgrund des § 142 Abs. 1, 3 und 4 Baugesetzbuch und des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweiligen Fassung hat der Gemeinderat am 24.09.2025 folgende Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern" beschlossen.


