Wissenswertes zur Führerscheinumtauschpflicht
icon.crdate26.11.2024
Die neue EU-Richtlinie schreibt eine Umtauschpflicht älterer Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 vor. Die Regelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch soll sicherstellen, dass entsprechend den Vorgaben alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Ein Stufenplan regelt nun die zeitliche Staffelung der Umtauschpflicht.
Die neue EU-Richtlinie schreibt eine Umtauschpflicht älterer Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 vor. Die Regelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch soll sicherstellen, dass entsprechend den Vorgaben alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Ein Stufenplan regelt nun die zeitliche Staffelung der Umtauschpflicht.
Die EU-Richtlinie 2006/126/EG besagt, dass alle EU-Mitgliedsstaaten, die bis 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine durch die neuen EU-Führerscheine bis 19.01.2033 ersetzen müssen. Der neue EU-Führerschein muss alle 15 Jahre verlängert werden. Ein Gesundheitszeugnis oder eine nochmalige Prüfung sind für den Führerscheinumtausch und für die Führerscheinverlängerung nicht notwendig. Scheckkartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Karten-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum
19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist wird der alte Führerschein ungültig.
Für den Umtausch benötigen Sie folgende Papiere:
- das Antragsformular
- den aktuellen Führerschein
- ein biometrisches Passfoto
- sowie den Personalausweis oder Reisepass
Das Antragsformular zum Führerscheinumtausch erhalten Sie im Rathaus Betzenweiler oder hier.