Bekanntgabe der Wasserhärte nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) für den Zweckverband für Wasserversorgung „Nördliches Federseebecken“ (für die Gemeinden Alleshausen, Betzenweiler und Seekirch)
icon.crdate26.11.2024
Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 05.03.1987 i. d. F. vom 01.02.2007, sind die Wasserversorgungsunternehmen einmal jährlich dazu verpflichtet, dem Verbraucher den Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers bekanntzugeben.
Bekanntgabe der Wasserhärte nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) für den Zweckverband für Wasserversorgung „Nördliches Federseebecken“ (für die Gemeinden Alleshausen, Betzenweiler und Seekirch)
Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch-und Reinigungsmitteln vom 05.03.1987 i. d. F. vom 01.02.2007, sind die Wasserversorgungsunternehmen einmal jährlich dazu verpflichtet, dem Verbraucher den Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers bekanntzugeben.
Der Zweckverband für Wasserversorgung „Nördliches Federseebecken“ gibt die Wasserhärte nach den letzten Untersuchungen (06.05.2024) wie folgt bekannt:
Gesamthärte: 3,30 mmol/l (entspricht 18,7 °dH)
Härtebereich: hart
Die für dieses Wasser zu dosierenden Waschmittelmengen sind auf den Waschmittelverpackungen angegeben. Bei der Einhaltung dieser Mengen kann die Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln auf ein Mindestmaß reduziert werden. Um den gleichen Reinigungsgrad zu erhalten, wird bei weicherem Wasser weniger und bei härterem Wasser mehr Waschmittel benötigt. Da Wasch- und Reinigungsmittel Phosphate enthalten, die auch bei ordnungsgemäßer Behandlung zu einem erhöhten Nährstoffangebot führen und sich so nachteilig auf die Gewässer auswirken, ist eine genaue Dosierung im Interesse des Umweltschutzes geboten. Um dies zu erreichen, empfehlen wir, die Angaben der Waschmittelhersteller auch tatsächlich einzuhalten.