Aktuelles: Gemeinde Betzenweiler

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Betzenweiler
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Betzenweiler

News-Bereich

Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Bundestagswahl 2025

Aktuelles
icon.crdate14.01.2025

Am 23.02.25 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten ab 22.01.25 zugestellt. Mit dem Versand von Briefwahlunterlagen kann allerdings erst ab 07.02.25 begonnen werden. Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten (23.11.24) in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben. Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist ferner, dass Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte, die am 12. Januar (Stichtag) ihren Hauptwohnsitz in Betzenweiler haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Betzenweiler eingetragen. Sie erhalten zwischen dem 25.01.25 und spätestens bis 02.02.25 per Post ihre Wahlbenachrichtigung. Zuzug nach Betzenweiler Wahlberechtigte, die zwischen dem 13.01.25 und dem 02.02.25 nach Betzenweiler ziehen und hier ihre Hauptwohnung anmelden, bleiben im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen, bekommen also an ihre bisherige Adresse ihre Wahlbenachrichtigung geschickt. Wer trotzdem in Betzenweiler wählen möchte, muss bis spätestens 02.02.25 einen Antrag stellen. Das Antragsformular kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden und muss bis spätestens 02.02.25 wieder dort eingehen. Nach dem 02.02.25 bleiben Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis ihrer Wegzugsgemeinde eingetragen, können also nur dort ins Wahllokal, beziehungsweise dort Briefwahl beantragen. Wegzug aus Betzenweiler Wahlberechtigte, die nach dem 12.01.25 in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland ziehen, bleiben im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, es sei denn, sie beantragen bis 02.02.25 an ihrem neuen Wohnort, ins dortige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Eine Abmeldung ins Ausland hat keinen Einfluss auf das Wahlrecht. Der Wahlberechtigte bleibt im Wählerverzeichnis eingetragen. Beantragung von Briefwahl Wer am Wahltag verreist ist oder keine Möglichkeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann Briefwahl beantragen. Am einfachsten geht dies mit dem Antrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Wahlberechtigte, die vor Erhalt ihrer Wahlbenachrichtigung verreisen, können auch bereits jetzt die Briefwahl unterlagen per E-Mail (info@Betzenweiler.de) beantragen. Hierzu müssen Anschrift in Betzenweiler, Geburtsdatum, sowie die Versandanschrift angegeben werden. Versand von Briefwahlunterlagen frühestens ab 07.02.25 Mit dem Versand von Briefwahlunterlagen kann frühestens ab 07.02.25 begonnen werden, vorher liegen die Stimmzettel noch nicht vor. Aufgrund der kurzen Fristen empfiehlt die Gemeindeverwaltung den Gang ins Wahllokal. Briefwahl wird in Bad Buchau ausgezählt Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Briefwahl aus Betzenweiler nicht in Betzenweiler, sondern für alle Federseegemeinden aufgrund des Wahlerlasses des Landratsamts Biberach zentral in Bad Buchau ausgezählt werden müssen. In Betzenweiler wird daher am Wahlabend nur die Urnenwahl ausgezählt. Das Ergebnis der Briefwahl aus Betzenweiler wird nicht mehr dem Wahlergebnis der Gemeinde Betzenweiler, sondern wird dem Wahlergebnis der Stadt Bad Buchau zugeordnet.

Betzenweiler Luftbild

Bekanntgabe der Wasserhärte nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) für den Zweckverband für Wasserversorgung „Nördliches Federseebecken“ (für die Gemeinden Alleshausen, Betzenweiler und Seekirch)

Aktuelles
icon.crdate26.11.2024

Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 05.03.1987 i. d. F. vom 01.02.2007, sind die Wasserversorgungsunternehmen einmal jährlich dazu verpflichtet, dem Verbraucher den Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers bekanntzugeben.

Betzenweiler Luftbild

Wissenswertes zur Führerscheinumtauschpflicht

Aktuelles
icon.crdate26.11.2024

Die neue EU-Richtlinie schreibt eine Umtauschpflicht älterer Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 vor. Die Regelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch soll sicherstellen, dass entsprechend den Vorgaben alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Ein Stufenplan regelt nun die zeitliche Staffelung der Umtauschpflicht.

Betzenweiler Luftbild

Information zur Einreichung von Bauanträgen

Aktuelles
icon.crdate26.11.2024

Aufgrund der am 25. November 2023 in Kraft getretenen Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg, sind gemäß § 53 Abs. 1 LBO Bauanträge für alle Verfahrensarten (klassisches/vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Bauvoranfrage, Kenntnisgabeverfahren) sowie die dazugehörigen Bauvorlagen nicht mehr bei den Gemeinden, sondern direkt bei der unteren Baurechtsbehörde, dem Landratsamt Biberach, Bauamt, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, einzureichen.

Betzenweiler Luftbild

ACHTUNG HOCHWASSERGEFAHR!!

Aktuelles
icon.crdate31.05.2024

Warnung der Behörden vor Hochwasser- und Überflutungsrisiko

Betzenweiler Luftbild

Revitalisierung Betzenweiler Ried

Aktuelles
icon.crdate20.12.2023

Das Federseemoor hat internationale Bedeutung als Lebensraum für seltene Tier und Pflanzenarten und als Archiv für Bodendenkmäler

Betzenweiler Luftbild

Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach

Aktuelles
icon.crdate27.07.2023

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Leistungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen (Gutachterausschussgebührensatzung)

Betzenweiler Luftbild

Innenentwicklung in unserer Gemeinde

Aktuelles
icon.crdate30.06.2023

Wir wollen ein Konzept erarbeiten für die Entwicklung unserer Gemeinde im Dorfkern. Welche Themen sind Ihnen dabei wichtig?

Betzenweiler Luftbild

Bekanntmachung der neuen Bodenrichtwerte

Aktuelles
icon.crdate03.08.2022

der Gutachterausschuss hat die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 veröffentlicht. Weitere Informationen hier:

Betzenweiler Luftbild