Aktuelles: Gemeinde Betzenweiler

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Bekanntmachung der neuen Bodenrichtwerte

Artikel vom 03.08.2022

Der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.22 für die Städte Riedlingen und Bad Buchau und die Gemeinden Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Unlingen und Uttenweiler ermittelt und per Umlaufbeschluss am 21.07.22 festgelegt.

Jedermann kann Auskunft über die Richtwerte und Einsicht in die Bodenrichtwertkarten erhalten.

Weitere Informationen und die links zu den Bodenrichtwerden finden Sie unter folgendem link: Bodenrichtwerte für Betzenweiler

Zudem liegen sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, aus.

Ansprüche gegenüber Trägern öffentlicher Belange, den Baugenehmigungs- und Landwirtschaftsbehörden sowie gegenüber sonstigen Behörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen, abgeleitet werden. Auf die gesetzl.