Schöffenwahl 2023
Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028: Aufstellung der Vorschlagsliste der Gemeinde
Allgemeines
In diesem Jahr finden wieder die Wahlen der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt. In diesem Verfahren haben die Gemeinden für die Wahl der Schöffen Vorschlagslisten mit Kandidaten aufzustellen. Das Landgericht Ravensburg hat der Gemeinde mitgeteilt, dass ein Schöffe in die Vorschlagsliste aufzunehmen ist.
Verfahren Wahl der Schöffen
Die Gemeinden haben bis spätestens 23. Juni 2023 eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Im Mitteilungsblatt vom 08.03.23 hat die Gemeindeverwaltung um Vorschlag von geeigneten Personen bis 31.03.23 gebeten.
Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten bei den Gemeinden ist der Gemeinderat. In der Vorschlagsliste sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Alter, Geschlecht, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Einzelheiten dazu sind in einer Verwaltungsvorschrift geregelt.
Diese Vorschlagsliste ist eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. (Der Zeitpunkt der Auflegung, die bis 14.07.23 abgeschlossen sein soll, ist vorher unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit öffentliche bekannt zu machen). Gegen die Vorschlagsliste kann Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist die Vorschlagsliste bis spätestens 04.08.23 beim Gericht einzureichen.
Aufgrund der Vorschlagslisten der Gemeinden werden dann die Schöffen von Wahlausschüssen, die bei den Gerichten eingerichtet werden, gewählt. Der Ausschuss zur Wahl der Schöffen tritt unter dem Vorsitz des Richters beim Amtsgericht bis spätestens 29.09.2023 zusammen.
Verfahren Wahl der Jugendschöffen
Die Gemeinden haben bis spätestens 24.04.23 eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen mit einer Person aufzustellen. Einer Anhörung oder Beschlussfassung des Gemeinderates ist nicht notwendig.
Im Mitteilungsblatt vom 01.03.23 hat die Gemeindeverwaltung um Vorschlag von geeigneten Personen bis 31.03.23 gebeten.
Die Vorschlagsliste des Jugendschöffen der Gemeinde Betzenweiler wird dem Gemeinderat nach Abschluss des Verfahrens zur Kenntnis gegeben.
Auf Grundlage der Vorschlagslisten der Gemeinden stellt der Jugendhilfeausschuss Wahlvorschlagslisten auf, welche an die Amtsgerichte weitergeleitet werden.
Vorschlagsliste der Gemeinde
Sollten sich mehr Interessenten gemeldet haben, als in die Vorschlagsliste aufgenommen werden können, muss im Gemeinderat mittels eines Stimmzettels entschieden werden, wer auf die Vorschlagsliste gesetzt wird.
Jeder Gemeinderat hat hierbei 1 Stimme zu vergeben, da eine Person in die Vorschlagsliste aufzunehmen ist. Diejenigen Bewerber mit den meisten Stimmen werden auf die Vorschlagsliste gesetzt.
Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich (6 positive Stimmen). Deshalb muss die Vorschlagsliste nach der Wahl per Stimmzettel nochmals als Ganzes durch den Gemeinderat beschlossen werden. Für die Form der Beschlussfassung gilt § 37 Abs. 7 GemO entsprechend. Es kann nur offen gewählt werden, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied des Gemeinderates widerspricht.
Formular_zur_Aufnahme_in_die_Vorschlagsliste_Schoeffen_(PDF-Datei)
Formular_zur_Aufnahme_in_die_Vorschlagsliste_Jugendschoeffen (PDF-Datei)