Bürgermeisterwahl
icon.crdate19.11.2025
Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Betzenweiler (744 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01.04.2026 neu zu besetzen.
Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Betzenweiler
Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Betzenweiler(744 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01.04.2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 25. Januar 2026, eine evtl. notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 08. Februar 2026 statt.
Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 29. Dezember 2025, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn stellv. Bürgermeister Georg Gehweiler, Bürgermeisteramt Betzenweiler, Riedlinger Straße 2, 88422 Betzenweiler verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (s. o.) nachzureichen:
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen, einzeln auf amtlichen Formblättern. Die Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d) unter Angaben des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Bürgermeisteramt Betzenweiler, Riedlinger Straße 2, 88422 Betzenweiler kostenfrei ausgegeben. Dies gilt nicht für den amtierenden Bewerber.
- Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wahlbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
- Eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt; auf amtlichem Vordruck.
- Unionsbürgerinnen/Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staats-angehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG)
Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.
Der bisherige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.


