Zehnte Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
icon.crdate17.12.2024
Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 10.12.2024 folgende Satzung be-schlossen: § 1 Satzungsänderung Die Wasserversorgungssatzung vom 04.04.2011 in der Fassung der Neunten Ände-rungssatzung vom 12.12.2023 wird wie folgt geändert: § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) be-rechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt je Kubikmeter 2,26 €. Die Verbrauchsgebühr von Großabnehmern beträgt für jeden, innerhalb eines Veranlagungszeitraums bezogenen Kubikmeter Wasser je Anschlussnehmer: - für die ersten 1.000 m³: 2,26 € - für die weiteren m³: 2,06 € § 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Betzenweiler, den 11.12.2024 gez. Wäscher, Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande-kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung die-ser Satzung gegenüber der Gemeinde Betzenweiler geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Auf den Anschlag an der Verkündungstafel wird hingewiesen. Betzenweiler, den 18.12.2024 Wäscher, Bürgermeister