öffentliche Bekanntmachungen: Gemeinde Betzenweiler

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Betzenweiler

News-Bereich

Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Miesach - West"

Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate15.12.2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Betzenweiler hat am 07.12.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, den Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Miesach - West“ aufzustellen (Aufstellungsbeschluss) und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 8,55 ha, mit den Flurstücken Nr. 391/1, 391, 392, 389, 407, 395/1, 388, 385/2, 385/1, 383, 382 und der Wegefläche 387/1 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 380, 381/3, 381/4, 377, 376/6, 386, 387, 430, 429/6, 429/4, 429/2, 429/1, 428 und Teilflächen der Kreisstraße K7536, Flurstück Nr. 1517, 594, 295 und 229 und der Wegefläche 384. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch Teilflächen der Kreisstraße K7536, Flurstücke Nr. 1517, 594, 295, und 229, Im Osten durch Teilflächen der Kreisstraße K7536, Flurstück Nr. 229 und durch die Wegefläche Flurstück Nr. 408, Im Süden durch die öffentliche Verkehrsfläche Zum Mühlbach Flurstück Nr. 407/1 und das Flurstück Nr. 426, Im Westen durch die Flurstücke Nr. 375, 381/2, sowie durch Teilflächen der Flurstücke Nr. 428, 429/1, 429/2, 429/4, 429/5, 429/6, 430, 387, 386, 376/6, 377, 381/4, 381/3, 380. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (schwarzgestrichelt umrandet) dargestellt. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12.11.2021 vom Stadtplaner Dipl.-Ing. (TU) Rainer Waßmann (PLANWERKSTATT am Bodensee) aus Langenargen. Ziel und Zwecke der Planung: Ein ortsansässiger Gewerbebetrieb im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Miesach II“ möchte expandieren und benötigt eine neue gewerbliche Entwicklungsfläche, da am vorhandenen Standort nicht ausreichend Erweiterungsflächen mehr zur Verfügung stehen. Grundsätzliches Planungsziel ist daher die Standortsicherung des vorhandenen Gewerbebetriebes in Betzenweiler. Die Gesamtfläche des Plangebietes wird hierfür nicht beansprucht, so dass weitere Gewerbebetriebe die Möglichkeit haben, sich an diesem Standort niederzulassen. Das Plangebiet ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das geplante Vorhaben einer baulichen Erweiterung des Gewerbegebietes „An der Miesach II“ ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Miesach - West" soll eine städtebaulich abgestimmte Ergänzung an den vorhandenen gewerblich geprägten Ortsrand erfolgen. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Rathaus der Gemeinde Betzenweiler, Riedlinger Straße 2 in 88422 Betzenweiler vom 27.12.2021 bis 28.01.2022 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Elektronische Information: Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können über die Homepage der Gemeinde Betzenweiler unter www.betzenweiler.de eingesehen werden. Auf den Aushang an der Schautafel des Rathauses wird verwiesen. Betzenweiler, den 15.12.2021 gez. Tobias Wäscher, Bürgermeister

Betzenweiler Luftbild

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Miesach - Ost"

Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate15.12.2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Betzenweiler hat am 07.12.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, den Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Miesach - Ost“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (Aufstellungsbeschluss) und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 8,29 ha, mit den Flurstücken Nr. 4021, 396, 400/1, 400/3, 597/4, 596, 410/1, 410/3, 413, 414, 390/1, 390/2, 390/3, 390/4, 257/6 und den Verkehrsflächen Nr. 408, 406/2, 407/1 (Zum Mühlbach) sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 595 und 597/2 und der Wegefläche Nr. 419/1 sowie der Kreisstraße K7536, Flurstück Nr. 229. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch Teilflächen der Kreisstraße K7536, Flurstück Nr. 229 und 594, Im Osten durch die Flurstücke Nr. 254/2, 254 und 597/3, Im Süden durch die Flurstücke 593, 587/1, 420 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 595, 597/2, Im Westen durch die Flurstücke Nr. 426, 428, 429/1, 429/2, 429/4, 429/5 und 429/6 sowie 388, 407, 389, 392, 391 und 395/1. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (schwarzgestrichelt umrandet) dargestellt. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 24.11.2021 vom Stadtplaner Dipl.-Ing. (TU) Rainer Waßmann (PLANWERKSTATT am Bodensee) aus Langenargen. Ziel und Zwecke der Planung: Ein ortsansässiger Gewerbebetrieb im Planbereich möchte expandieren und benötigt neue gewerbliche Entwicklungsflächen, da am vorhandenen Standort nicht ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten gegeben sind. Im südlichen Bereich, der bisher nicht gewerblich genutzt wird, soll ein Gebäude errichtet werden und so ein Teil des erforderlichen Erweiterungsbedarfes gedeckt werden. Der überwiegende Teil der benötigten Erweiterungsfläche soll im Westen, im neuen Baugebiet „Miesach – West“ realisiert werden. Darüber hinaus sollen die Flächen im Kreuzungsbereich zur Kreisstraße K7536 neu geordnet werden und bereits genehmigte Gewerbebetriebe mit in den Geltungsbereich einbezogen werden. Es sollen ebenfalls die bereits bestehenden Bebauungspläne im Plangebiet in einen gemeinsamen Bebauungsplan überführt werden um die Verhältnisse zu ordnen. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Rathaus der Gemeinde Betzenweiler, Riedlinger Straße 2 in 88422 Betzenweiler vom 27.12.2021 bis 28.01.2022 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Elektronische Information: Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können über die Homepage der Gemeinde Betzenweiler unter www.betzenweiler.de eingesehen werden. Auf den Aushang an der Schautafel des Rathauses wird verwiesen. Betzenweiler, den 15.12.2021 gez. Tobias Wäscher, Bürgermeister

Betzenweiler Luftbild

Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen

Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate13.10.2021

Die Stadt Riedlingen übernimmt das Gutachterwesen für unsere Region.

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