Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Miesach - Ost"
icon.crdate15.12.2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzenweiler hat am 07.12.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, den Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Miesach - Ost“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (Aufstellungsbeschluss) und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 8,29 ha, mit den Flurstücken Nr. 4021, 396, 400/1, 400/3, 597/4, 596, 410/1, 410/3, 413, 414, 390/1, 390/2, 390/3, 390/4, 257/6 und den Verkehrsflächen Nr. 408, 406/2, 407/1 (Zum Mühlbach) sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 595 und 597/2 und der Wegefläche Nr. 419/1 sowie der Kreisstraße K7536, Flurstück Nr. 229. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch Teilflächen der Kreisstraße K7536, Flurstück Nr. 229 und 594, Im Osten durch die Flurstücke Nr. 254/2, 254 und 597/3, Im Süden durch die Flurstücke 593, 587/1, 420 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 595, 597/2, Im Westen durch die Flurstücke Nr. 426, 428, 429/1, 429/2, 429/4, 429/5 und 429/6 sowie 388, 407, 389, 392, 391 und 395/1. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (schwarzgestrichelt umrandet) dargestellt. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 24.11.2021 vom Stadtplaner Dipl.-Ing. (TU) Rainer Waßmann (PLANWERKSTATT am Bodensee) aus Langenargen. Ziel und Zwecke der Planung: Ein ortsansässiger Gewerbebetrieb im Planbereich möchte expandieren und benötigt neue gewerbliche Entwicklungsflächen, da am vorhandenen Standort nicht ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten gegeben sind. Im südlichen Bereich, der bisher nicht gewerblich genutzt wird, soll ein Gebäude errichtet werden und so ein Teil des erforderlichen Erweiterungsbedarfes gedeckt werden. Der überwiegende Teil der benötigten Erweiterungsfläche soll im Westen, im neuen Baugebiet „Miesach – West“ realisiert werden. Darüber hinaus sollen die Flächen im Kreuzungsbereich zur Kreisstraße K7536 neu geordnet werden und bereits genehmigte Gewerbebetriebe mit in den Geltungsbereich einbezogen werden. Es sollen ebenfalls die bereits bestehenden Bebauungspläne im Plangebiet in einen gemeinsamen Bebauungsplan überführt werden um die Verhältnisse zu ordnen. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Rathaus der Gemeinde Betzenweiler, Riedlinger Straße 2 in 88422 Betzenweiler vom 27.12.2021 bis 28.01.2022 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Elektronische Information: Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können über die Homepage der Gemeinde Betzenweiler unter www.betzenweiler.de eingesehen werden. Auf den Aushang an der Schautafel des Rathauses wird verwiesen. Betzenweiler, den 15.12.2021 gez. Tobias Wäscher, Bürgermeister
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzenweiler hat am 07.12.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Miesach - Ost“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (Aufstellungsbeschluss) und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 8,29 ha, mit den Flurstücken Nr. 4021, 396, 400/1, 400/3, 597/4, 596, 410/1, 410/3, 413, 414, 390/1, 390/2, 390/3, 390/4, 257/6 und den Verkehrsflächen Nr. 408, 406/2, 407/1 (Zum Mühlbach) sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 595 und 597/2 und der Wegefläche Nr. 419/1 sowie der Kreisstraße K7536, Flurstück Nr. 229.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch Teilflächen der Kreisstraße K7536, Flurstück Nr. 229 und 594,
Im Osten durch die Flurstücke Nr. 254/2, 254 und 597/3,
Im Süden durch die Flurstücke 593, 587/1, 420 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 595, 597/2,
Im Westen durch die Flurstücke Nr. 426, 428, 429/1, 429/2, 429/4, 429/5 und 429/6 sowie 388, 407, 389, 392, 391 und 395/1.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (schwarzgestrichelt umrandet) dargestellt.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 24.11.2021 vom Stadtplaner Dipl.-Ing. (TU) Rainer Waßmann (PLANWERKSTATT am Bodensee) aus Langenargen.
Ziel und Zwecke der Planung:
Ein ortsansässiger Gewerbebetrieb im Planbereich möchte expandieren und benötigt neue gewerbliche Entwicklungsflächen, da am vorhandenen Standort nicht ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten gegeben sind. Im südlichen Bereich, der bisher nicht gewerblich genutzt wird, soll ein Gebäude errichtet werden und so ein Teil des erforderlichen Erweiterungsbedarfes gedeckt werden. Der überwiegende Teil der benötigten Erweiterungsfläche soll im Westen, im neuen Baugebiet „Miesach – West“ realisiert werden.
Darüber hinaus sollen die Flächen im Kreuzungsbereich zur Kreisstraße K7536 neu geordnet werden und bereits genehmigte Gewerbebetriebe mit in den Geltungsbereich einbezogen werden. Es sollen ebenfalls die bereits bestehenden Bebauungspläne im Plangebiet in einen gemeinsamen Bebauungsplan überführt werden um die Verhältnisse zu ordnen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Rathaus der Gemeinde Betzenweiler, Riedlinger Straße 2 in 88422 Betzenweiler vom 27.12.2021 bis 28.01.2022 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Elektronische Information:
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können über die Homepage der Gemeinde Betzenweiler unter www.betzenweiler.de eingesehen werden.
Auf den Aushang an der Schautafel des Rathauses wird verwiesen.
Betzenweiler, den 15.12.2021
gez. Tobias Wäscher, Bürgermeister