Bodenrichtwerte: Gemeinde Betzenweiler

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Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Der Gemeinsame Gutachterausschuss für die Gemeinden im westlichen Landkreis Biberach wurde am 01.07.2021 gegründet und ist seither in einer Geschäftsstelle bei der Stadt Riedlingen angesiedelt.

Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium und erstellt Verkehrswertgutachten und Marktberichte bzw. erarbeitet Bodenrichtwerte. 

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksflächen. Sie gelten für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die Abgrenzungen der einzelnen Richtwertzonen für die Gemeinde Betzenweiler sind in den Bodenrichtwertkarten dargestellt.

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Erschließungszustand, Form, Größe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgestalt oder Immission bewirken i. d. R. Abweichungen des Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Diese Abweichungen können z. T. erheblich sein.

Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf ein voll erschlossenes, nach BauGB und Kommunalabgabengesetz beitragsfreies und altlastenfreies Grundstück.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche hinsichtlich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (z.B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) können aus den Bodenrichtwerten und den Bodenrichtwertzonen nicht abgeleitet werden.

Weitere Informationen sowie die Bodenrichtwerttabellen für unsere Gemeinde bzw. Region können Sie auf den Seiten des gemeinsamen Gutachterausschusses erhalten:

Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach

Eine Karte über das Gemeindegebiet finden Sie hier:

Bodenrichtwertkarte in Farbe (PDF-Datei)

Über das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) können Sie Flurstücksgenau den jeweiligen Bodenrichtwert abrufen: 

BORIS-BW

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Riedlingen (Kontaktdaten siehe Infokasten rechts).