Steuern & Gebühren: Gemeinde Betzenweiler

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Steuern und Gebühren

Aktuelle Steuern- und Gebührensätze der Gemeinde Betzenweiler

Nachstehend die Übersicht der Grundsteuerhebesätze, der Wasser- und Abwassergebühren, der Hundesteuer, Informationen zu den Ausweisgebühren und sonstige Gebühren.

Grundsteuer und Gewerbesteuer

  • land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) 330 v.H.
  • weitere Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v.H.
  • Gewerbesteuer 340 v.H.

Wasser- und Abwassergebühren

Schmutzwasser

  • Kanalgebühr: 2,32 Euro/m³
  • Klärgebühren 1,69 Euro/m³

Niederschlagswasser

  • Kanalgebühr: 0,49 Euro/m³
  • Klärgebühr: 0,05 Euro/m³

Trinkwasser

  • Wasserzins: 2,04 Euro/m³
  • Großabnehmer: für die ersten 1.000 m³: 2,04 Euro/m³, für die weiteren m³: 1,84 Euro/m³

Hundesteuer

  • 1. Hund: 42,00 Euro p.a.
  • Jeder weitere Hund: 84,00 Euro p.a.
  • Kampfhunde: 420,00 Euro p.a.
  • Zwinger: 126,00 Euro p.a.

Ausweisgebühren

Kinderreisepass 

Gültig ein Jahr, danach kann er innerhalb des Gültigkeitszeitraums, wieder für ein Jahr, verlängert werden. 

Zur Erstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss ein biometrisches Bild und die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Pass unterschreiben, vom 6. bis zum 10. Lebensjahr kann das Kind den Pass unterschreiben, muss aber nicht. 

Gebühr: Erstausstellung 13,00 EUR; Verlängerung 6,00 €

Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.


Personalausweis

Ein Personalausweis kann ab Geburt beantragt werden. Zur Erstellung ist ein aktuelles biometrisches Bild erforderlich.

Kosten und Gültigkeit bei Antragstellern unter 24 Jahren:
22,80 Euro bei einer Gültigkeit von 6 Jahren.

Kosten und Gültigkeit bei Antragstellern ab 24 Jahren:
37,00 Euro bei einer Gültigkeit von 10 Jahren.

Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung des Ausweises vorzulegen: Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde, sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter, oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten. Der Antragsteller muss den Ausweis persönlich beantragen.


Reisepass

Ein Reisepass kann ab Geburt beantragt werden. Zur Erstellung ist ein aktuelles biometrisches Bild erforderlich. 

Kosten und Gültigkeit bei Antragstellern unter 24 Jahren:
37,50 Euro bei einer Gültigkeit von 6 Jahren.

Kosten und Gültigkeit bei Antragstellern ab 24 Jahren:
60,00 Euro bei einer Gültigkeit von 10 Jahren.

Bei der Antragstellung muss ein gültiger Reisepass, ein Personalausweis, ein Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden, außerdem bei Minderjährigen die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Der Antragsteller muss den Pass persönlich beantragen.  Ab dem 6. Lebensjahr ist es erforderlich, die Fingerabdrücke zu erfassen. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Pass unterschreiben, vom 6. bis zum 10. Lebensjahr kann das Kind den Pass unterschreiben, muss aber nicht. 

Der neue Reisepass wird mit Ihrem digitalen Fingerabdruck versehen. 

Vorläufige Reisepässe dürfen nur beantragt werden, wenn eine Expresszustellung (innerhalb 48 Stunden) wg. Reiseantritt nicht möglich ist. Die Eintragung von Kindern, in den elterlichen Pässen, ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

Sonstige Gebühren

  • Kfz-Abmeldung: 12,10 Euro
  • Führerscheinantrag: 5,10 Euro
  • Gewerbean- oder abmeldung: 15,00/10,00 Euro
  • Grundbuchauszug: einfach 10,00 Euro, beglaubigt 20 Euro
  • Führungszeugnis: 13,00 Euro

Hinweis

Weitere Gebühren auf Anfrage!